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SP-Frauen berufen gegen Schiedsgericht-Erkenntnis der SP OÖ und wollen Nachschärfung durch das Bundesschiedsgericht

19. März 2015

SP-Frauen berufen gegen Schiedsgericht-Erkenntnis der SP OÖ und wollen Nachschärfung durch das Bundesschiedsgericht

Der Landesvorstand der SP Frauen Oberösterreich hat in der gestrigen Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen, gegen die Entscheidung des Schiedsgerichtes der SP OÖ hinsichtlich der vermuteten Verletzungen des Landesparteistatus bei der Nachbesetzung des Mandats der verstorbenen Nationalratspräsidentin Barbara Prammer zu berufen.

 

Das Erkenntnis berücksichtige nur einen Punkt des Antrags, während ein maßgeblicher Teil aus dem Antrag der SP Frauenorganisation im Spruch fehle und nicht beurteilt wurde. Der Antrag auf Wiederholung der Abstimmung im Landesparteivorstand über die Nominierung für das zu besetzende Nationalratsmandat wurde abgewiesen. Der Antrag, aufgrund des Landesparteistatus durch die Nachrückung die Geschlechterquote sicherzustellen, wurde im Spruch nicht berücksichtigt, ebenso wenig der eingebrachte Antrag, der die Einhaltung des Statuts in Fragen der Geschlechterquote aussprach.

 

„Unter dem Gesichtspunkt, dass sich das Bundesschiedsgericht ohnehin mit dieser Causa beschäftigen wird, wollen wir diese Möglichkeit nutzen, um diese Punkte noch einmal zu behandeln, bzw. nachzuschärfen“, erläutert Landesfrauenvorsitzende LAbg. Sabine Promberger. Das habe mit Wertschätzung und Ernsthaftigkeit gegenüber SP-Frauenorganisation zu tun.

 

Ein erkennbarer Effekt der Quotendiskussion ist eine zunehmende Sensibilisierung bei der Listenerstellung im Hinblick auf die kommenden Wahlen. Die SPÖ Frauen OÖ sind zuversichtlich, nach der Landtagswahl mit einem entsprechenden Frauenanteil von 40% wie bisher vertreten zu sein.

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